AGB

Allgemeinen Geschäftsbedingungen


01. Allgemeiner Geltungsbereich
 
"WINSYS GROUP AG", nachstehend WINSYS genannt. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") regeln das Rechtsverhältnis zwischen WINSYS und den Kunden, welche die Dienste der WINSYS in Anspruch nehmen. Neben diesen AGB gelten für bestimmte Dienste der WINSYS zusätzliche vertragliche Bedingungen. WINSYS erbringt Leistungen gegenüber dem jeweiligen Vertragspartner (nachstehend "Kunde" genannt). Abweichende AGB der Kunden finden selbst dann keine Anwendung, wenn diesen durch WINSYS nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Von den AGB abweichende Regelungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform. WINSYS ist berechtigt, die AGB ohne Vorankündigung oder Angabe von Gründen zu ändern. Im Fall einer Änderung wird WINSYS dem Kunden die geänderte Form der AGB übermitteln. Sollten dem Kunden durch die Änderungen Nachteile entstehen, oder sollte er aus anderen Gründen mit den Änderungen nicht einverstanden sein, ergibt sich für WINSYSn ein Sonderkündigungsrecht zum Ende des laufenden Monates. Sofern der Kunde das Sonderkündigungsrecht nicht anwendet, läuft der Vertrag gemäss Vereinbarung weiter. Massgebend sind die jeweils aktuellen unter "WINSYS GROUP AG" ("AGB") publizierten Versionen. Diese AGB sowie die anderen vertraglichen Bedingungen der WINSYS gehen (allfälligen) Geschäftsbedingungen des Kunden vor.
 
02. Pflichten des Kunden
 
Der Kunde verpflichtet sich, die von WINSYS angebotenen Leistungen ausschliesslich unter Beachtung bestehender gesetzlicher Bestimmungen zu nutzen. Der Kunde übernimmt die alleinige Verantwortung für die im Internet gespeicherten Daten, selbst dann, wenn diese in seinem Auftrag auf einem von "WINSYS GROUP AG" betriebenen Server gespeichert werden. Der Kunde hat WINSYS jegliche Änderung seiner Anschrift anzuzeigen. Der Kunde ist verpflichtet, die für Installations-Aufträge zur Verfügung gestellte Software auf eventuell bestehende Urheber- und Copyrightrechte zu überprüfen und eventuell notwendige Erlaubnisse zur Verwendung hierfür einzuholen. Eventuelle Ansprüche wegen Urheberrechts- und Copyright-Verletzungen gehen voll zu Lasten des Kunden. Die Verantwortung für eventuelle Textinhalte oder sonstige Veröffentlichungen trägt allein der Kunde. Der Auftraggeber stellt WINSYS von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen WINSYS stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer eventuellen Rechtsverfolgung.
 
2.1
 
Der Kunde ist verpflichtet, die bei der Registrierung erforderlichen personenbezogenen Daten sowie - soweit erforderlich - die Angaben zu seinem Internetanschluss sachlich richtig und wahrheitsgemäss auszufüllen. Sollten sich die bei der Registrierung anzugebenden Stammdaten oder Zahlungsdaten während der Laufzeit bestehender Verträge ändern, ist der Kunde verpflichtet, dies WINSYS unverzüglich mitzuteilen, indem er eine Änderung der Daten online selbst vornimmt.
 
2.2
 
Der Kunde hat sämtliche in seiner Betriebssphäre fallenden Voraussetzungen zu schaffen, welche für die ordnungsgemässe Erbringung der Leistungen durch WINSYS notwendig sind.
 
2.3
 
Der Kunde verpflichtet sich zu einer rechtmässigen Benutzung der Dienste von WINSYS. Er versichert im Rahmen der Benutzung, keine strafrechtlich relevanten Inhalte abzurufen oder zu verbreiten sowie gegen sonstige Rechte Dritter (insbesondere gewerbliche Schutzrechte und Wettbewerbsrecht) oder sonstige geltenden Rechtsvorschriften zu verstossen.
 
2.4
 
Der Kunde stellt WINSYS von jeglichen Ansprüchen Dritter aufgrund widerrechtlicher Nutzung des Netzwerkes durch den Nutzer frei. Der Kunde unterrichtet WINSYS unverzüglich von jeglicher Inanspruchnahme Dritter aufgrund einer widerrechtlichen Nutzung des Netzwerkes.
 
2.5
 
Der Kunde erklärt, dass er, wenn er absichtlich oder unabsichtlich, wissentlich oder unwissentlich Dritten die Benutzung seines Zugangs bzw. seines Login- Namens ermöglicht, voll verantwortlich für alle Online-Handlungen dieser Personen ist. Der Kunde haftet für jeglichen insoweit auftretenden Missbrauch und hat alle anfallenden Kosten der unberechtigten Nutzung zu tragen.
 
2.6
 
Der Kunde hat seine Verbindungskennung (internetHelping Login-Name, Passwort, ggf. PINs und REALM) geheim zu halten und den ordnungsgemässen Gebrauch sicherzustellen. WINSYS weist darauf hin, dass die Speicherung von Passwörtern etc. auf dem Rechner die Gefahr eines Missbrauchs durch Dritte hervorruft. Steht zu befürchten, dass Dritte unberechtigt Kenntnis vom Passwort etc. erlangt haben, so ist der Kunde verpflichtet, WINSYS unverzüglich darüber zu informieren und die Änderungen der entsprechenden Daten zu veranlassen oder soweit möglich selbst vorzunehmen. Die Kosten für die Sperrung oder Änderung der Verbindungskennung hat der Kunde zu tragen, soweit er für die Notwendigkeit der Sperrung oder Änderung verantwortlich ist.
 
2.7
 
Der Kunde ist nicht berechtigt, die Leistungen von WINSYS Dritten entgeltlich zur Nutzung zu überlassen, es sei denn, WINSYS hat die Überlassung vorher ausdrücklich genehmigt.
 
2.8
 
Verstösst der Kunde schuldhaft gegen seine vertraglichen Pflichten ist WINSYS berechtigt, den WINSYS Login-Namen zu sperren. Die Sperre entbindet den Kunden nicht von seiner Verpflichtung zur Zahlung der Grundentgelte. Bei groben Verstössen behält sich WINSYS das Recht zur ausserordentlichen Kündigung vor.
 
03. Vertragsabschluss
 
Angebote (auch die Standardpreisliste) sind stets freibleibend. Aufträge können mündlich oder schriftlich per Briefpost erfolgen. Wird ein Angebot gegenseitig bestätigt, gilt der Vertrag als abgeschlossen. WINSYS wird sich nach Vereinbarung weiterhin um die Seite kümmern. (Aktualisieren und Unterhalt). Die dafür anfallenden Kosten trägt der Kunde. Mündliche Nebenabreden oder per E-Mail vereinbarte Sonderbedingungen sind gegenseitig zu bestätigen.
 
3.1
 
Für die Nutzung der von WINSYS bereitgestellten Dienste, Angebote und Inhalte, ist eine Registrierung des Kunden bei WINSYS GROUP AG.ch erforderlich. Die Registrierung kann auch im Rahmen einer Bestellung von kostenpflichtigen Diensten erfolgen. Der Kunde hat sämtliche für die Registrierung erforderlichen Daten wahrheitsgemäss anzugeben.
 
3.2
 
Mit der Registrierung erhält der Kunde einen zentralen WINSYS Login-Namen und ein Passwort, welches er selbst wählen kann. Nach erfolgreicher Registrierung erwirbt der Kunde die Basic Mitgliedschaft und kann insbesondere die kostenlosen Leistungen auf den unterschiedlichen Portalen der WINSYS in Anspruch nehmen.
 
3.3
 
Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass WINSYS sämtliche Informationen bezüglich angefragter bzw. bestehender Verträge zwischen dem Kunden und WINSYS durch WINSYS per E-Mail an eine vom Kunden bei Vertragsanmeldung angegebene E-Mail-Adresse geschickt werden.
 
3.4
 
WINSYS bietet neben den kostenlosen eine Vielzahl von kostenpflichtigen Leistungen an. Für die Nutzung kostenpflichtiger Leistungen ist jeweils der Abschluss weiterer Verträge zwischen dem Kunden und WINSYS erforderlich. Kostenpflichtige Verträge werden soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart unter der Bedingung geschlossen, dass der Kunde mit der Teilnahme am Rechnungsverfahren einverstanden ist .
 
04. Terminabsprachen
 
Frist- und Terminabsprachen können mündlich oder schriftlich erfolgen. Die Aufträge sind keine Fixgeschäfte. Sie sind daher unverbindlich, sofern zwischen WINSYS und Auftraggeber nichts anderes vereinbart wurde.
 
05. Verbindlichkeit einer Bestellung
 
Bestellungen über das Internet sowie per Telefon sind unverbindlich. Der Auftraggeber hat Anrecht auf ein unverbindliches Beratungsgespräch. Kann von Missbrauch ausgegangen werden, so darf WINSYS die entstandenen Kosten voll verrechnen.
 
06. Auftragsablauf und Garantievereinbarung
 
Nach gegenseitiger Auftragsbestätigung nimmt WINSYS die Arbeit auf und erstellt einen entsprechenden Musterentwurf (Offerte). Nach Wunsch auch Passwort geschützt. Jeder Entwurf wird dem Kunden zur Prüfung und Abnahme übermittelt. Soweit möglich wird grundsätzlich die Übermittlung per E-Mail bevorzugt. Der Kunde hat das Recht, nach Erhalt des ersten Entwurfs einmalig Änderungen/Nachbesserungen zu verlangen oder kann (bei absolutem Nichtgefallen des Erstentwurfs) auch gleich eine kostenlose Zweitofferte anfordern. Sollte es sich allerdings um Änderungswünsche handeln, die im krassen Gegensatz zu dem vom WINSYS Möglichen, wird der entstehende Mehraufwand zusätzlich in Rechnung gestellt, da in diesem Fall kein Fehler unsererseits vorliegt. Grundsätzlich sollte der Kunde für die Zweitofferte eigene Wünsche anbringen, damit WINSYS diese dann bestmöglichst umsetzen kann. Die Wünsche für einen Zweitentwurf dürfen allerdings den Rahmen, der bei Auftragserteilung gemachten Vorgaben, nicht deutlich überschreiten. 
 


07. Reparaturaufträge

Soweit gesetzlich zulässig und tatsächlich möglich, gelten die AGB Bedingungen auch für Aufträge, die sich auf die Reparatur von Gegenständen und Geräten beziehen, die nicht von uns hergestellt oder geliefert worden sind. Für solche Gegenstände und Geräte übernehmen wir vorbehaltlich anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen keine Garantie. Ergänzend hierzu gilt folgendes: Wir behalten uns vor, Mängel der Reparatur nachzubessern. Das Recht zum Rücktritt oder auf Schadenersatz statt der Erfüllung besteht sodann nur bei fehlgeschlagener Nachbesserung bzw. wenn eine solche nach obiger Massgabe verweigert wird; für diesen Fall entfällt das Recht zur Selbstvornahme unter Ausschluss von Erstattungsansprüchen gegen uns. Das Recht zur Minderung der Vergütung besteht nicht im Fall, dass der Wert oder die Tauglichkeit des Werkes nur unerheblich gemindert ist. Die Ansprüche des Auftraggebers bei Mängeln sowie sonstige Ansprüche unterliegen einer Verjährungsfrist von einem ¼ Jahr. Ergänzend gilt folgendes:

7.1

Reparaturen werden nur gegen Rückgabe des Reparaturauftrags ausgeliefert.

7.2

Der Rechnungsbetrag ist mit Fertigstellung der Reparatur fällig und bar / Rechnung ohne Abzüge zu zahlen.

7.3

Die Reparatur wird voraussichtlich zum angegebenen Termin fertig gestellt, spätestens aber innerhalb 30 Tagen nach der Annahme, soweit nicht ein späterer Termin vereinbart ist. Falls notwendige Ersatzteile nicht rechtzeitig beschafft werden können oder aus anderen von der WINSYS GROUP AG nicht zu vertretenden Gründen die fristgerechte Reparatur nicht möglich ist, entfällt jede Haftung; die WINSYS GROUP AG kann dann von dem Auftrag zurücktreten.

7.4

Der Reparaturgegenstand muss innerhalb von 60 Tagen nach Annahme abgeholt werden bzw. 14 Tagen nach einem vereinbarten späteren Termin. Bei nicht rechtzeitiger Abholung wird dem Auftraggeber eine Nachfrist per Brief an die letzte bekannte Anschrift gesetzt. Nach Ablauf der Nachfrist wird für jeden weiteren Tag der Aufbewahrung ein Standgeld von CHF 6.30 für Tower-PC, CHF 4.60 für Laptop-PC und CHF 7.85 für alle anderen Geräte / Gegenstände berechnet. Die WINSYS GROUP AG ist auch berechtigt, den Reparaturgegenstand auf Kosten des Auftraggebers anderweitig unterzustellen. Für Reparaturgegenstände, die 60 Tage nach der Auftragserteilung bzw. 14 Tage nach einem vereinbarten späteren Reparaturtermin nicht abgeholt wurden, erlischt jede Haftung der WINSYS GROUP AG.

7.5

Wird der Reparaturgegenstand trotz zweimaliger Mahnung nicht abgeholt, ist der Auftraggeber ausdrücklich damit einverstanden, dass das Eigentum an dem Reparaturgegenstand oder Gerät auf die WINSYS GROUP AG übergeht. Sie sind dann berechtigt, den Reparaturgegenstand nach eigenem Ermessen zu verwerten.

7.6

Die Haftung für Schäden, die aus mangelhafter Reparaturleistung resultieren, werden auf die Schäden begrenzt, die von der WINSYS GROUP AG vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind.



08. Leistungsentgelte / Zahlungsbedingungen
 
Die vom Kunden genutzten Leistungen werden gemäss Vertragsabschluss schriftlich via Offerte abgerechnet. Alle Preise werden mit sofortiger Wirkung in CHF angegeben. In allen Preisen sind die Umsatz- und die Mehrwertsteuer enthalten. Von WINSYS ausgestellte Rechnungen sind innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu begleichen. Kommt der Kunde mit seiner Zahlung in Verzug ist WINSYS berechtigt, Mahngebühren in Rechnung zu stellen. Wird die Rechnung auch nach der zweiten Mahnung nicht durch den Kunden beglichen, ist WINSYS berechtigt, die vom Kunden genutzten Leistungen zeitweilig kostenpflichtig zu sperren. Die Kosten für Sperrung und Entsperrung werden dem Kunden verrechnet. Bleibt der Kunde mit seiner Zahlung länger als 30 Tage im Verzug werden die laufenden Verträge durch WINSYS fristlos gekündigt. Die Gebühren für die Nutzung der Leistungen sind trotzdem vom Kunden zu bezahlen. Bei grossen Aufträgen, welche in Teiletappen unterteilt sind, ist WINSYS berechtigt, jede abgeschlossene Etappe zu verrechnen. Einwände gegen eine durch WINSYS ausgestellte Rechnung sind spätestens 10 Tage nach Erhalt der Rechnung schriftlich geltend zu machen. In diesem Fall wird die Fälligkeit des, in Rechnung gestellten Betrages bis, zur Klärung ausgesetzt. Bei Über- oder Doppelzahlung wird der überschüssige Betrag dem Kundenkonto des Kunden gutgeschrieben.
 
09. Gewährleistung, Mängel
 
WINSYS verpflichtet sich, den Auftrag mit grösstmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch WINSYS überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln. WINSYS verpflichtet sich bei mangelhafter Leistung zur kostenlosen Nachbesserung nach eigener Wahl. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung (z.B. bei Unmöglichkeit) kann der Auftraggeber, ausser im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, keinen Schadensersatzanspruch geltend machen, sondern lediglich Herabsetzung des Kaufpreises oder im Fall der Unmöglichkeit Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen. 
 
10. Digitale Daten
 
WINSYS ist nicht verpflichtet, Dateien oder Kundendaten, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. WINSYS ist in keinem Fall verpflichtet, die Dateien herauszugeben. Hat WINSYS dem Auftraggeber Original-Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung durch WINSYS geändert werden. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte ist strikte untersagt.
 
11. Haftung des Kunden
 
Der Kunde haftet für alle mittelbaren und unmittelbaren Schäden, die durch sein Verschulden bei WINSYS entstehen. Dem Kunden ist bekannt, dass die von WINSYS im Internet verbreiteten Informationen, Dritten zugänglich sind.
 
12. Rücktritt
 
WINSYS behält sich das Recht vor, einen Auftrag abzulehnen, falls der bestellte Inhalt nicht den rechtlichen, moralischen, ethischen Grundsätzen entspricht oder gegen die guten Sitten verstösst.
 
13. Schlussbestimmungen
 
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass WINSYS die für WINSYSn erstellten Daten, Reparaturen, Dienstleistungen, etc. bei Bedarf als Schulungsmaterial verwenden, sowie in anderen Werbemitteln als Nachweis unserer Arbeiten verwenden darf. Weiter stimmt der Auftraggeber zu, dass sein Firmenname, ggf. mit URL, oder positive Zitate in unsere ebenfalls für Werbezwecke verwendete Kundenliste aufgenommen werden darf. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass seine, uns im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugehenden personenbezogenen Daten in unserer EDV-Anlage gespeichert, automatisch verarbeitet und ausgewertet werden. Die Daten werden nur für interne Zwecke genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.
 
WINSYS übernimmt keine Erfolgsgarantien.
 
14. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
 
Dieser Vertrag untersteht dem schweizerischen Recht. Als ausschliesslichen Gerichtsstand vereinbaren die Parteien die ordentlichen Gerichte des Kantons Zürich.


Stand: 25.01.2023


 


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Allgemeine Geschäftsbedingungen - Erweiterung (1)



01. Geltung der Bedingungen

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von WINSYS GROUP AG erfolgen ausschliesslich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit Bestellung der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Allgemeinen Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen.
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.

02. Angebot und Vertragsschluss

Die Angebote von WINSYS GROUP AG in Preislisten und Inseraten sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen sind für WINSYS GROUP AG erst nach schriftlicher Bestätigung verbindlich. Auftragsbestätigungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch erstellt.
Die Angaben in unseren Verkaufsunterlagen (Zeichnungen, Abbildungen, Masse, Gewichte und sonstige Leistungen) sind nur als Richtwerte zu verstehen und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
Überschreitet ein Käufer durch eine Bestellung sein Kreditlimit, so sind wir von unserer Lieferverpflichtung entbunden.

03. Preise

Massgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. Diese werden für Lagerware zum Zeitpunkt der Bestellung fixiert. Bei Lieferengpässen sowie Besorgungen gilt der Tagespreis am Bestelltag.

Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, zuzüglich Transportkosten, inkl. 8.0 % MwSt.

04. Liefer- und Leistungszeit

Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch WINSYS GROUP AG steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung von WINSYS GROUP AG durch Zulieferanten und Hersteller.

05. Annahmeverzug

Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann WINSYS GROUP AG die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. WINSYS GROUP AG ist berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 25 % des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern.

06. Lieferung

Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von 4 Tagen nach Warenerhalt der WINSYS GROUP AG und dem Frachtführer schriftlich angezeigt werden. Beanstandungen betreffend Beschädigung, Verspätung, Verlust oder schlechter Verpackung sind sofort nach Eingang der Warensendung anzumelden.

07. Gefahrenübergang

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Falls der Versand sich ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Eine WINSYS GROUP AG Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch WINSYS GROUP AG hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.

08. Gewährleistung

Die Gewährleistung nach Massgabe der folgenden Bestimmungen beträgt 1 Jahr, wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, soweit der Mangel hierauf zurückzuführen ist. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgemässe Benutzung, Lagerung und Handhabung der Geräte, oder Fremdeingriff sowie das Öffnen von Geräten zurückzuführen ist. Unwesentliche Abweichungen von zugesicherten Eigenschaften der Ware lösen keine Gewährleistungsrechte aus.
Eine Haftung für normale Abnutzung und Verschleissteile ist ausgeschlossen.
Gewährleistungsansprüche gegen WINSYS GROUP AG stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.

09. Retouren

Für Retouren verlangen wir, dass das defekte Teil bzw. Gerät mit ausgefülltem Reparaturformular sowie einer Kopie der Rechnung, mit der das Gerät geliefert wurde, an WINSYS GROUP AG zur Reparatur eingeschickt oder angeliefert wird. Die Versandkosten sind vom Käufer zu tragen. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschliesslich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Lieferungsgegenstände. Der Käufer hat bei Einsendung der zu reparierenden Geräte dafür Sorge zu tragen, dass auf diesen befindliche Daten, durch Kopien gesichert werden, da diese bei Reparatureingriffen verloren gehen können.

10. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von WINSYS GROUP AG.

11. Zahlung

Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Nachnahme, bar oder innert 15 Tagen rein brutto / oder nach Vereinbarung rein netto zahlbar, soweit nicht anders vereinbart. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unfrei, d.h. zu Lasten des Käufers per Paketpost, Spedition oder eigenem Fahrzeug, ausser es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung.

Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 10 % zu berechnen. Während der Dauer des Verzuges ist WINSYS GROUP AG auch jederzeit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die gelieferte Ware zurückzuverlangen und Schadensersatz auf das Dahinfallen des Vertrages zu fordern.

Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn der Abnehmer in Zahlungsverzug gerät, sonstige wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft nicht einhält oder wenn uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Abnehmers zu mindern, insbesondere Zahlungseinstellung, Anhängigkeit eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens. In diesen Fällen sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzubehalten oder nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheiten auszuführen.

12. Haftungsbeschränkung

Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen uns, als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Für Folgeschäden aus der Verwendung der Produkte wird jede Haftung abgelehnt.

13. Urheberrechte / Software-Gewährleistung

Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem Käufer allein zum einmaligen Wiederverkauf bzw. zum eigenen Gebrauch überlassen, d.h. er darf diese weder kopieren, noch anderen zur Nutzung überlassen. Software ist von sämtlichen Garantiebestimmungen auf Formularen ausgenommen. Es gelten ausschliesslich die Bestimmungen des Lizenzvertrages des Herstellers.

14. Datenschutz

WINSYS GROUP AG ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindungen oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.

15. Gerichtsstand

Kanton Zürich ist als ausschliesslicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht.


Stand: 01.02.2017


 


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Allgemeine Geschäftsbedingungen - Erweiterung (2)


 


01. Kaufpreis


Der vereinbarte Kaufpreis (Nettopreis) versteht sich inklusive Verpackung und vorgezogener Recyclinggebühr gemäss Swico.


Sämtliche Preise sind inklusive Mehrwertsteuer (MWSt).


Die beim Bestellzeitpunkt im Internet publizierten Preise sind grundsätzlich während 20 Tagen ab Bestellung für beide Parteien verbindlich. Vorbehalten bleiben falsche Preise und/oder Produktspezifikationen infolge Tipp-, Übertragungs- oder sonstiger Fehler sowie Preis- und/oder Modelländerungen durch den Hersteller.


Die im Internet publizierten Preise gelten nur für online-Bestellungen


 


02. Zahlungsbedingungen

Für die erstmalige Auftragsbearbeitung wird eine Kopie des Handelsregister-Auszugs bzw. der Gewerbeanmeldung sowie die Umsatzsteueridentnummer benötigt.


Firmen beliefern wir gegen Rechnung (vorbehältlich Kreditprüfung und HR-Eintrag).

Für Privatpersonen wird die Ware / Reparaturen ausschliesslich gegen Vorkasse oder per Nachname Versand oder bei Selbstabholung gegen Vorkasse oder Barzahlung ausgegeben.


 


03. Kleinmengenzuschlag


Für Bestellungen unter Fr. 150.00 wird ein Kleinmengenzuschlag von Fr. 15.- inkl. MWSt erhoben und im Warenkorb einzeln ausgewiesen. Ab Fr. 150.00 entfällt dieser Zuschlag.


 


04. Lieferung


Lieferungen erfolgen ausschliesslich in der Schweiz und in Liechtenstein, ab Zentrallager oder ab Lager Wallisellen. Es werden die gewichtsabhängigen Kosten für Lieferung, Verpackung und Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) verrechnet.Der Übergang von Nutzen und Gefahr auf den Käufer erfolgt zum Zeitpunkt des Versandes des Kaufgegenstandes.


Der Kunde ist bei technischen Geräten für einen geeigneten Aufstellungsort und das Vorhandensein der erforderlichen elektrischen und allfälligen elektronischen Anschlüsse verantwortlich.


 


05. Liefertermine


Die publizierten Liefertermine richten sich nach unserem aktuellen Informationsstand. Je nach Auftragslage und Versorgungssituation können die Termine kurzfristig ändern. Eventuelle Terminüberschreitungen berechtigen


weder zur Annullierung des Auftrages noch zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen.


 


06. Annahme und Zahlungsverzug


Weigert sich der Kunde resp. der Besteller, die Ware anzunehmen, so sind wir berechtigt, ihm eine Nachfrist von 10 Tagen anzusetzen. Nach unbenutztem Ablauf der Frist haben wir folgende Wahlmöglichkeiten:


a) Hinterlegung auf Kosten und Gefahr des Kunden am Ort, wo sich die Sache befindet, nebst Geltendmachung des vereinbarten Kaufpreises zuzüglich Verspätungsschaden.


b) Rücktritt vom Vertrag gegen Geltendmachung einer Konventionalstrafe von mindestens 30% des Kaufpreises; vorbehalten bleiben zudem Ersatzansprüche für allfällig weitere Schaden.


Kaufpreisrestanz resp. Konventionalstrafe etc. sind ab Mitteilung der getroffenen Wahl mit mindestens dem Kontokorrentzinssatz der UBS verzinslich.


 


07. Eigentumsvorbehalt


Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises einschliesslich allfälliger Mahnspesen und Verzugszinsen besteht auf allen Produkten ein Eigentumsvorbehalt zugunsten von WINSYS GROUP AG. Dieser kann jederzeit am zuständigen Ort eingetragen werden.


 


08. Mängelrügen


Mängelrügen müssen innert 5 Arbeitstagen nach Erhalt der Ware schriftlich zur Kenntnis gebracht werden. Werden diese anerkannt, so hat der Kunde Anspruch auf Beseitigung der Mängel oder, falls dies nicht möglich ist, auf Lieferung einwandfreier Ersatzware.


 


09. Retouren


Der Kunde hat das Recht, die gelieferte Ware innerhalb einer Frist von 2 Werktagen zurückzusenden. Das Rückgaberecht beginnt mit Eingang der Ware beim Kunden.Verlangen Sie vor der Rücksendung bei unserem Verkaufsinnendienst immer eine Autorisierungsnummer. Die retournierten Artikel müssen unbeschädigt, funktionsfähig, vollständig, in einwandfreier und ungeöffneter Originalverpackung sein. Kennzeichnen Sie die Rücksendung eindeutig als Rückgabe und geben Sie die Autorisierungsnummer an. Die Rücksendung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden.


Bei Nichterfüllung oben genannter Bedingungen erlischt das Rückgaberecht und wir erheben eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 30.-.


Vom Rückgaberecht generell ausgeschlossen sind Artikel, die auf Kundenwunsch speziell beschafft oder angefertigt wurden, sowie Software-Lizenzen und Software Produkte.


Hat der Kunde die Ware fristgerecht und ordnungsgemäss zurückgeschickt, erhält er eine Gutschrift oder Ersatzlieferung.


 


10. Garantie


Die Garantie besteht in der Verpflichtung, jene Teile kostenlos zu ersetzen, die einen Fabrikationsfehler aufweisen. Bei Reparaturen erstreckt sich die Garantie lediglich auf die reparierten Teile.Die Garantiedauer beträgt 12 Monate, soweit nichts anderes auf der Offerte, dem Lieferschein oder der Rechnung vermerkt ist.Die Garantieleistungen werden im Service-Center von WINSYS GROUP AG innerhalb der normalen Arbeitszeit erbracht. Allfällige Wegspesen werden separat verrechnet.


Garantieleistungen setzen die Einhaltung der Zahlungsbedingung voraus. Der Kunde ist nicht berechtigt, wegen angemeldeter Garantieansprüche seine Zahlungen zurückzubehalten oder andere Ansprüche zur Verrechnung zu stellen.